Politik

Pflegereform: Was sich im Heim ändern soll

Was das Pflegeneuordnungsgesetz für Pflegeheime vorsieht und was ich davon halte.

12. Oktober 2026 · 5 Minuten Lesezeit

Am 30.09.2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen [1]. Ein Entwurf ist noch kein Gesetz, denn der Bundestag muss ihn noch beraten und beschließen.

Dieser Beitrag fasst zusammen, was sich für Pflegeheime ändern soll, und zeigt am Ende meine Meinung dazu. Er richtet sich an Auszubildende, Pflegende, Bewohnerinnen und Bewohner und ihre Angehörigen.

Worum es geht

Das Gesetz soll die Pflegeversicherung auf eine stabilere finanzielle Grundlage stellen [1]. Das ist nötig, weil die Kosten für Pflegeheime stark steigen [1]. Die Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil davon, bei Unterkunft und Verpflegung zahlen die Bewohnerinnen und Bewohner selbst [2]. Was sie zusätzlich selbst tragen, heißt Eigenanteil.

Im ersten Jahr im Heim lag der Eigenanteil am 01.01.2026 im Bundesdurchschnitt bei 3.245 Euro im Monat. Das waren 261 Euro (neun Prozent) mehr als ein Jahr zuvor [5].

Das soll sich für Pflegeheime ändern

  • Eigenanteile: Der Anstieg der pflegebedingten Eigenanteile soll begrenzt werden [2]. Das ist ein Ziel. Eine Regel mit konkreten Beträgen steht in dem ausgewerteten Auszug des Entwurfs nicht.
  • Leistungsbeträge: Das sind die festen Summen, die die Pflegeversicherung je Pflegegrad zahlt. Ab 2029 sollen sie jedes Jahr zum 01.01. angepasst werden, und zwar nach der durchschnittlichen Kerninflationsrate der drei Vorjahre [2, S. 5]. Das ist eine Preissteigerungsrate ohne die stark schwankenden Preise für Energie und Lebensmittel. Die für 2028 vorgesehene Anpassung entfällt [2].
  • Pflegegrade: Das Begutachtungsinstrument soll so angepasst werden, dass die Pflegegrade 1 bis 3 zielgenauer vergeben werden. Wer schon eingestuft ist, behält seinen Pflegegrad (Bestandsschutz) [1]. Pflegegrad 1 soll auf Vorbeugung ausgerichtet werden, der Entlastungsbetrag nach § 45b (ein Betrag für Entlastungsleistungen im Alltag) entfällt dort [2, S. 5 bis 6].
  • Pflegeprozessverantwortung: Das ist die Verantwortung für den gesamten Pflegeprozess, von der Planung bis zur Auswertung. Sie wird im Gesetz ausdrücklich genannt und liegt bei den Pflegefachpersonen. Einrichtungen müssen außerdem Konzepte entwickeln, wie sie Leistungen an Pflegefachassistenz und Pflegehilfskräfte delegieren, also abgeben [2, S. 15].
  • Technik: Vollstationäre Einrichtungen können über sogenannte Transformationsstellenanteile Geld in den Pflegesätzen geltend machen, wenn Technik und Digitalisierung das Personal voraussichtlich entlasten [1][2, S. 4, S. 11]. Pflegesätze sind die Preise für die Pflege im Heim. Für die Digitalisierung sollen 1,6 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen des Bundes und 400 Millionen Euro der Länder eingesetzt werden [2, S. 4, S. 27].
  • Kurzzeitpflege: Kurzzeitpflege und teilstationäre Pflege, zum Beispiel Tagespflege, gehen der vollstationären Pflege vor [2, S. 12]. Ab 2028 sollen Plätze für akute Kurzzeitpflege entstehen [1].

Was sich bei den Beiträgen ändert

Ein Teil der Finanzierung läuft über höhere Beiträge. Kinderlose zahlen ab dem 01.01.2027 einen Zuschlag von 0,9 Prozent, das sind 0,3 Punkte mehr als bisher. Die Beitragsbemessungsgrenze, bis zu der das Einkommen für die Beiträge herangezogen wird, steigt um 300 Euro im Monat [1]. Ab dem 01.01.2028 kommt ein Zuschlag von 0,52 Prozent für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern, mit Ausnahmen, zum Beispiel für pflegende Angehörige [3].

Die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger werden nicht gekürzt, die Pflegeversicherung übernimmt sie weiter vollständig [3].

Kritik und offene Punkte

Der Sozialverband SoVD kritisiert, dass der Bund die Pflegeversicherung nicht solide und solidarisch finanziert, und erwartet für Pflegebedürftige und Angehörige kaum Verbesserungen [3]. Der Deutsche Pflegerat hatte schon zum Referentenentwurf im Juni 2026 kritisiert, dass die Reform bei Einzelmaßnahmen stehen bleibt, und gefordert, den Personalbedarf nicht an Personalengpässe anzupassen [4]. Ob diese Punkte in der beschlossenen Fassung noch so stehen, ist in den ausgewerteten Quellen nicht geklärt.

Offen ist für mich auch, wie die Kabinettsfassung die Tariftreue (tarifliche Bezahlung der Beschäftigten), die Zuschläge im Heim und die Personalbemessung regelt. Ein allgemeines Datum, ab dem das Gesetz gilt, habe ich nicht gefunden [1][2].

Meine Meinung

Ich sehe das Gesetz überwiegend positiv, weil es Dinge festhält, für die wir in der Pflege seit Jahren eintreten. Dass Pflegefachpersonen die Verantwortung für den Pflegeprozess tragen, heißt für Bewohnerinnen und Bewohner, dass klar ist, wer die Pflege fachlich plant und steuert. Dass Heime Konzepte für die Delegation brauchen, ist richtig, denn dann ist geregelt, wer was tun darf.

Bei der Technik bin ich offen. Wenn uns ein Hilfsmittel Wege und Schreibarbeit abnimmt, bleibt mehr Zeit für das, wofür die Bewohner uns brauchen: Gespräch, Bewegung, Zuwendung. Technik soll die Pflege am Menschen unterstützen und sie nicht ersetzen.

Dass die Leistungsbeträge ab 2029 jedes Jahr angepasst werden, gibt Bewohnern und Angehörigen mehr Planbarkeit. Der Bestandsschutz nimmt denen die Sorge, die schon einen Pflegegrad haben. Dass die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger nicht gekürzt werden, finde ich ebenfalls gut, weil Angehörige einen großen Teil der Pflege tragen.

Einen Vorbehalt habe ich: Das Ziel, die Eigenanteile zu begrenzen, ist gut, aber ich habe noch keine konkrete Regel gesehen, die sie wirklich senkt. Für die Bewohner zählt am Ende, was bei ihnen ankommt. Ich sehe das Gesetz trotzdem als Schritt in die richtige Richtung und schaue, wie die Umsetzung aussieht.

Siehst du das genauso? Dann schreib mir gerne eine Mail an vollmer.steffen@icloud.com mit dem Betreff Pflegelaborblog. Siehst du es anders, melde dich erst recht, denn dann können wir uns darüber unterhalten. Und wenn du magst, machen wir gemeinsam eine Folge im Podcast daraus. Bitte ohne Namen und Angaben zu Bewohnern.

Quellenverzeichnis

  1. [1] Bundesministerium für Gesundheit. (2026). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz [Pressemitteilung vom 30.09.2026]. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz (abgerufen am 12.10.2026).
  2. [2] Bundesministerium für Gesundheit. (o. J.). Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz), Gesetzentwurf der Bundesregierung. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/Kabinett-GE_Pflegeneuordnungsgesetz_PNOG.pdf (abgerufen am 12.10.2026). Seitenangaben nach der gedruckten Seitenzahl des Entwurfs.
  3. [3] Sozialverband Deutschland. (2026). Kabinett beschließt Pflegeneuordnungsgesetz [Meldung vom 30.09.2026]. https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/kabinett-beschliesst-pflegeneuordnungsgesetz (abgerufen am 12.10.2026).
  4. [4] Deutscher Pflegerat e. V. (2026). Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit: Entwurf eines Gesetzes zur Neuordnung der Pflegeversicherung (Pflegeneuordnungsgesetz, PNOG) [Stellungnahme vom 10.06.2026]. https://deutscher-pflegerat.de/download/stena_dpr_pnog_260610.pdf (abgerufen am 12.10.2026).
  5. [5] Verband der Ersatzkassen e. V. (2026). Eigenanteile in der vollstationären Pflege: Auswertung zum Stichtag 01.01.2026 [Pressemitteilung vom 22.01.2026]. https://www.vdek.com/presse/pressemitteilungen/2026/eigenanteile-pflegeheim-auswertung.html (abgerufen am 12.10.2026).

Hinweis: Dieser Beitrag dient der Information und Bildung. Er ersetzt keine Rechtsberatung und keine Sozialberatung. Er gibt den Stand der Quellen vom 12.10.2026 wieder, ein Entwurf kann sich im Bundestag noch ändern. Die Quellen habe ich mit Hilfe von KI gesucht und zusammengefasst, die Meinung ist meine.

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